Deutsche Nationalhymne

 

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Deutsche Nationalhymne

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!

Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
 Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand:
 Blüh im Glanze dieses Glückes,
   blühe, deutsches Vaterland!

 

Historischer Hintergrund:

Deutschlandlied, das Gedicht „Lied der Germanen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798, 1874) aus dem Jahr 1841.

Hoffmann von Fallersleben war als Professor in Breslau tätig, aber aufgrund des politischen Inhalts seiner Gedichte und Lieder wurde er 1842 entlassen. Im Jahr 1848 wurde er wieder rehabilitiert, erhielt aber keine neue Professorenstelle. In seinem Gedicht bringt von Fallersleben seine Empörung darüber zum Ausdruck, dass es in Deutschland etwa dreißig souveräne Staaten gibt, in denen man übrigens nicht oft von „Recht und Freiheit“ sprechen kann. Die drei Strophen wurden von dem österreichischen Komponisten Joseph Haydn (1732, 1809) auf die Melodie der Kaiserhymne gesungen.

1922 wählte der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert (1871, 1925) das Gedicht als Textgrundlage für die Nationalhymne der Weimarer Republik. Während des Nationalsozialismus wurde das Lied mit dem Horst-Wessel-Lied als Hymne gesungen.

Da die erste Strophe („Deutschland, Deutschland über alles“) mißverstanden werden kann, ist seit 1952 nur noch die dritte Strophe („Einigkeit, Recht und Freiheit“) die deutsche Nationalhymne. 1991 wurde das Lied zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland erklärt.

photo 1: l’auteur de l’hymne national d’Allemagne, August Heinrich Hoffmann von Fallersleben

photo2: le compositeur de l’hymne national d’Allemagne, Joseph Haydn

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